Von verschiedenen Seiten wird in jüngster Zeit die Forderung gestellt, der Bund solle in Flughafenfragen mehr Kompetenzen erhalten. Die Erfahrung zeigt aber, dass Zürich sehr wohl in der Lage ist, die nötigen Entscheide – auch mit Blick auf die Entwicklung des Standortkantons – zeitgerecht und im Landesinteresse zu fällen. Positiv ist zu vermerken, dass mit der Forderung nach der Verschiebung von Kompetenzen nach Bundesbern offenbar auch die Einsicht dokumentiert wird, wie wichtig der Flughafen als zentrale Verkehrsinfrastruktur tatsächlich ist.
Die Forderung nach einer Verlagerung von Kompetenzen auf Bundesebene ist jedoch aus verschiedenen Gründen falsch. Denn alle theoretischen Überlegungen lassen die Frage unbeantwortet, welche Verbesserung in der politischen Diskussion erreicht werden könnte. Wäre es tatsächlich ein Gewinn, wenn sich diese auf die freundeidgenössische Ebene verlagern würde? Könnte der Zusammenhalt der Schweiz gestärkt werden, wenn mit verbindlichen Vorgaben – auch gegen den Willen der Bevölkerung – die Lärmverteilung und damit die Raumplanung im Kanton Zürich bestimmt würden?
Bewährte Aufgabenteilung
Immerhin darf festgehalten werden, dass Behörden und Bevölkerung des Kantons Zürich bisher in der Lage waren, die nötigen Entscheide zeitgerecht und im Gesamtinteresse des Landes zu fällen. Darum mutet es schon fast wie eine PR-Kampagne an, wie Bundesstellen, Interessenvertreter und Think-Tanks ins gleiche Horn blasen. Mehr Bundeskompetenzen sollen das Luftverkehrsdossier von Emotionen befreien und die strategischen Wirtschaftsinteressen der Schweiz sichern. So zumindest wird es suggeriert. Das Ziel ist nicht neu und wird sowohl von der Betreiberin des Flughafens wie auch vom Kanton Zürich seit Jahrzehnten erreicht. Selten frei von Emotionen, aber am Ende immer mit deutlichen Mehrheitsentscheiden der Bevölkerung. Weshalb die Promotoren neuer Bundeskompetenzen zur Vermutung gelangen, dass es mit mehr Bundeskompetenzen zu besseren Ergebnissen kommen soll, bleibt aber schleierhaft. Immerhin nimmt nun offenbar auch Bundesrätin Doris Leuthard Abstand von referendumsfähigen Bundesbeschlüssen.
Der Bund hat genügende Kompetenzen
Der Kanton Zürich trägt bereits heute die Lasten als Wirtschaftszentrum und Flughafenstandort. Über 90 Prozent des Fluglärms fallen im Standortkanton an. Der Nutzen dagegen wird über den Finanzausgleich gleichmässig übers Land verteilt. Sollte der Bund mehr Kompetenzen in der Frage der Luftfahrtinfrastruktur einfordern, müsste auch die Lasten- bzw. Nutzenverteilung und damit der Finanzausgleich angepasst werden. Und der Bund sollte dann als logische Folge die Raum- und Infrastrukturplanung für den Kanton auch gleich übernehmen. Die Folge wäre eine massive Beschneidung der Bürgerrechte im Wirtschaftskanton Zürich.
Fakt ist heute, dass der Bund die vorhandenen Kompetenzen bei weitem nicht ausschöpft und seinen Beitrag zur Weiterentwicklung des Flughafens nur in bescheidenem Rahmen leistet. Im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) sollte eigentlich ein langfristiger Rahmen mit Entwicklungsoptionen festgelegt werden, der vom Standortkanton umgesetzt werden kann. Und in der Lärmschutzgesetzgebung dürfte die Aviatik nicht länger restriktiver behandelt werden als andere Verkehrsträger. Auch dies ist Bundessache und müsste in den luftfahrtpolitischen Bericht (Lupo) einfliessen. Die umliegenden, als Geschäfts- oder Wohnsitz begehrten Gemeinden, würden damit aus der Entwicklungsblockade befreit. Und schliesslich sollten auch die bundeseigene Skyguide und die Luftwaffe ihren Beitrag dazu leisten, dass durch technische Verbesserungen und innovative Verfahren neuer Spielraum geschaffen wird. Zu guter Letzt wären die langwierigen Verfahrensabläufe zu straffen und so die Rechtssicherheit zu erhöhen.
Solange also der Bund die bestehenden Kompetenzen nicht vollständig ausschöpft, um die Direktverbindungen der Schweiz an die wichtigsten internationalen Zentren zu sichern, gibt es keinen Grund, diese auszuweiten. Dem Ansinnen ist deshalb mit allergrösster Zurückhaltung zu begegnen.
Gastkommentar in der NZZ vom 3. Februar 2016