Der Regierungsrat hat beschlossen, den kantonal angestellten Lehrpersonen per 1. Jan. 2012 eine Verpflegungszulage von 100 Franken pro Monat erhalten sollen. Der Beschluss führt jedoch zu neuen Ungerechtigkeiten und stellt die Gemeinden vor grössere Schwierigkeiten.
Der Kanton rechnet mit Gesamtkosten von jährlich ca. 10 Millionen Franken, wovon der Kanton gemässs neuem Finanzausgleichsgesetz rund 2 Millionen Franken zu tragen hat (ursprüngliche Berechnung: 3,2 Mio. Franken). Rund 8 Mio. Franken werden den Gemeinden verrechnet. Der Aufwand pro 100%-Anstellung der kantonalen Lehrpersonen und Schulleitenden beläuft sich für die Gemeinden jährlich auf Fr. 960.- (80 % von Fr. 1’200). Die Verpflegungszulage beträgt gemäss dem Merkblatt der Bildungsdirektion rund 1 % der Lohnsumme. Der Regierungsrat hat am 11.3.2011 über die Änderung informiert, seitens der Bildungsdirektion sind die Schulpflegen informiert worden. Die Informationen finden sich auf der Website des Kantons unter:
http://www.vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/personelles/anstellungsbedingungen0.html
Die Regelung ist für die Gemeinden höchst problemträchtig. Einerseits müssen die Schulpflegen aufgrund ihrer Rechtsgrundlagen entscheiden, ob die kommunal angestellten Lehrpersonen ebenfalls in den Genuss einer Verpflegungszulage kommen. Lehrpersonen, die in zwei oder mehreren Gemeinden arbeiten, können so unterschiedliche Anstellungsbedingungen vorfinden. Weiter entsteht eine Ungleichbehandlung gegenüber dem übrigen Gemeindepersonal. Für die Schulpflegen entsteht ein unverhältnismässiger administrativer Aufwand für die Auszahlung der Zulage, die für jede Person auf den Tag genau berechnet werden muss. Es darf bezweifelt werden, dass mit solchen Zulagen die Attraktivität des Lehrberufes tatsächlich erhöht werden kann. Wenn die Besoldung ein Problem darstellt, sollten die Löhne für eine Berufsgruppe direkt erhöht werden.
Erstaunlich ist, dass der gleiche Regierungsrat der Steuersenkungen für Gemeinden fordert und selber die Steuern erhöht, solch weltfremde Beschlüsse fasst. Und vor dem Hintergrund, dass der Steuerzahler 2’600 Millionen in die BVK einschiessen soll, sind solche Beschlüsse erst recht nicht nachvollziehbar.